Sichere Kommunikation

Sichere Kommunikation

E-Mail-Verschlüsselung nach § 9 BDSG 
EU-DSGVO Art. 32 ersetzt BDSG § 9

Uns liegt die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten am Herzen! Aus diesem Grund haben wir uns für die DATEV E-Mail-Verschlüsselung entschieden! 
Aufgrund des Inkrafttretens der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 nutzen wir dieses Verfahren zur Verschlüsselung von E-Mails.

Untenstehend finden Sie eine Anleitung wie Sie unsere verschlüsselten E-Mails öffnen können und wie die einmalige Registrierung bei der DATEV funktioniert.

Vorgehen:
  • E-Mail öffnen: Auf E-Mail doppelklicken.
  • Anhang öffnen: Auf Anhang secure-email.html doppelklicken.
  • Der Anhang öffnet im Webbrowser.
  • Abhängig vom verwendeten E-Mail-Client muss der Anhang evtl. vorher auf der Festplatte abgespeichert und von dort im Webbrowser geöffnet werden.
  • Auf die Schaltfläche Öffnen klicken.
  • Im Webbrowser wird ein Dialog zum Hochladen der verschlüsselten E-Mail in das Entschlüsselungsportal der DATEV E-Mail-Verschlüsselung angezeigt.
  • Hinweis: Die E-Mail wird ausschließlich zur Entschlüsselung in das Portal hochgeladen. Nach dem Schließen des Entschlüsselungsportals ist die E-Mail dort nicht mehr gespeichert.
  • Auf die Schaltfläche OK klicken.
  • Die verschlüsselte E-Mail wird entschlüsselt und kann gelesen werden.