Sichere Kommunikation
E-Mail-Verschlüsselung nach § 9 BDSG
EU-DSGVO Art. 32 ersetzt BDSG § 9
Uns liegt die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten am Herzen! Aus diesem Grund haben wir uns für die DATEV E-Mail-Verschlüsselung entschieden!
Aufgrund des Inkrafttretens der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 nutzen wir dieses Verfahren zur Verschlüsselung von E-Mails.
Untenstehend finden Sie eine Anleitung wie Sie unsere verschlüsselten E-Mails öffnen können und wie die einmalige Registrierung bei der DATEV funktioniert.
Vorgehen:
- E-Mail öffnen: Auf E-Mail doppelklicken.
- Anhang öffnen: Auf Anhang secure-email.html doppelklicken.
- Der Anhang öffnet im Webbrowser.
- Abhängig vom verwendeten E-Mail-Client muss der Anhang evtl. vorher auf der Festplatte abgespeichert und von dort im Webbrowser geöffnet werden.
- Auf die Schaltfläche Öffnen klicken.
- Im Webbrowser wird ein Dialog zum Hochladen der verschlüsselten E-Mail in das Entschlüsselungsportal der DATEV E-Mail-Verschlüsselung angezeigt.
- Hinweis: Die E-Mail wird ausschließlich zur Entschlüsselung in das Portal hochgeladen. Nach dem Schließen des Entschlüsselungsportals ist die E-Mail dort nicht mehr gespeichert.
- Auf die Schaltfläche OK klicken.
- Die verschlüsselte E-Mail wird entschlüsselt und kann gelesen werden.